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Taxi Starnberg - Tarife und Preise

Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen sind in einer entsprechenden Verordnung festgelegt und gelten für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz im
Landkreis Starnberg. (Quelle: Taxiverordnung für den LK Starnberg)

 

Zuschläge

A) Gepäck

    üblicherweise im Kofferraum unterzubringendes Gepäck: 0,50 € je Stück
    üblicherweise im Fahrgastraum mit zunehmendes Handgepäck sowie Rollstühle und Kinderwägen: frei

B) Tiere
    jedes frei transportierte Tier: 0,50 €
    jeder Käfig oder Transportbehälter: 0,50 €
    Blindenhunde: frei

C) Abholung bzw. Begleitung hilfsbedürftiger Fahrgäste
    von bzw. zu Ihrer Wohnung nebst Gepäcktransport kein Aufpreis

 


Tarife und Preise

Geltungsbereich

Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet der Landkreise Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, LL, FFB, München sowie der Landeshauptstadt München.


Beförderungsentgelte

Für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet nicht hinausgehen, setzt sich das Beförderungsentgelt unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen zusammen aus:

a) Mindestfahrpreis 3,60 €

    (einschließlich die ersten 111,11 m Wegstrecke oder einer Wartezeit von 26,7 Sekunden) bestehend aus:

    Grundpreis 3,40 € und
    Schalteinheit 0,20 €

 

b) Kilometerpreis (Tarifstufe 1)

    0 – 5 km : 1,80 € (0,20 € pro 111,11m)
    5 – 10 km : 1,70 € (0,20 € pro 117,64m)
    ab 10 km : 1,60 € (0,20 € pro 125,00m)



c) Wartezeitpreis (Tarifstufe 2)

    Je Stunde 27,00 € (0,20 € je 26,7 Sekunden, auch verkehrsbedingt).
    Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei einem Kilometerpreis von
    1,80 €: 15,00 km/h
    1,70 €: 15,88 km/h
    1,60 €: 16,88 km/h
    Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheit von 0,20 € angezeigt.
    Die Wartezeit beträgt je Einheit 26,7 Sekunden.