Taxi Starnberg - Tarife und Preise
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen sind in einer entsprechenden Verordnung festgelegt und gelten für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz im
Landkreis Starnberg. (Quelle: Taxiverordnung für den LK Starnberg)
Zuschläge
A) Gepäck
üblicherweise im Kofferraum unterzubringendes Gepäck: 0,50 € je Stück
üblicherweise im Fahrgastraum mit zunehmendes Handgepäck sowie Rollstühle und Kinderwägen: frei
B) Tiere jedes frei transportierte Tier: 0,50 €
jeder Käfig oder Transportbehälter: 0,50 €
Blindenhunde: frei
C) Abholung bzw. Begleitung hilfsbedürftiger Fahrgäste
von bzw. zu Ihrer Wohnung nebst Gepäcktransport kein Aufpreis
Geltungsbereich
Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet der Landkreise Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, LL, FFB, München sowie der Landeshauptstadt München.
Beförderungsentgelte
Für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet nicht hinausgehen, setzt sich das Beförderungsentgelt unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen zusammen aus:
a) Mindestfahrpreis 3,60 €
(einschließlich die ersten 111,11 m Wegstrecke oder einer Wartezeit von 26,7 Sekunden) bestehend aus:
Grundpreis 3,40 € und
Schalteinheit 0,20 €
b) Kilometerpreis (Tarifstufe 1)
0 – 5 km : 1,80 € (0,20 € pro 111,11m)
5 – 10 km : 1,70 € (0,20 € pro 117,64m)
ab 10 km : 1,60 € (0,20 € pro 125,00m)
c) Wartezeitpreis (Tarifstufe 2)
Je Stunde 27,00 € (0,20 € je 26,7 Sekunden, auch verkehrsbedingt).
Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei einem Kilometerpreis von
1,80 €: 15,00 km/h
1,70 €: 15,88 km/h
1,60 €: 16,88 km/h
Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheit von 0,20 € angezeigt.
Die Wartezeit beträgt je Einheit 26,7 Sekunden.